Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Sollten Sie bei der Erklärung Fragen haben […]

Veröffentlicht am: – Autor: Jenny Windsberger

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Januar 2023 abzugeben.

Sollten Sie bei der Erklärung Fragen haben oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne die Hilfen der Bayerischen Steuerverwaltung und das umfangreiche Serviceangebot in Anspruch. www.grundsteuer.bayern.de

Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Auch die Grundsteuer auf Grundlage von abweichendem Landesrecht darf erst ab diesem Zeitpunkt erhoben werden.

Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht.

Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben – wie bisher auch – bei den Kommunen. Diese finanzieren damit
wichtige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle
Einrichtungen. Die Kommunen in ganz Deutschland benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden
Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab
2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.

Quelle: https://www.grundsteuer.bayern.de/

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